Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11923
VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961 (https://dejure.org/2020,11923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961 (https://dejure.org/2020,11923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2020 - 1 ZB 19.1961 (https://dejure.org/2020,11923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 9 ZB 12.1533

    Keine Notwendigkeit eines Ortstermins aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Dies gilt aber nur für hausnahe, typische Hausgärten; bei der Abgrenzung gilt ein restriktiver Maßstab (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2016 - 9 ZB 12.1533 - juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 14.8.2014 - 1 LA 41/14 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 25.2.2014 - 2 A 1295/13 - juris Rn. 18 ff.).

    Nicht jedweder Geländeunterschied ist zugleich eine trennende Geländezäsur, die den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zugehörigkeit einer unbebauten Fläche zum Bebauungszusammenhang vermittelt (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2016 - 9 ZB 12.1533 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Es ist auch unerheblich, ob die potenziellen Neubauvorhaben die tatsächliche "Baulinie" bzw. "Baugrenze" der östlichen Bebauung aufnehmen und sichern würden, da sie als Gegenstand der Prüfung nicht zugleich Prüfungsmaßstab für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs sein können (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471; U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Auch Straßen oder Wege können in dieser Hinsicht von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67 m.w.N.; B.v. 4.1.1995 - 4 B 273.94 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Es genügt, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das beantragte Vorhaben nicht aufgrund der Ausweitung der Bebauung in den Außenbereich hinein versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Berufungsfall geschaffen würde (vgl. BVerwG, B.v. 2.9.1999 - 4 B 27.99 - BauR 2000, 1173; B.v. 1.4.1997 - 4 B 11.97 - NVwZ 1997, 899).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Es ist Aufgabe der Bauleitplanung oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen und zu lenken (vgl. BVerwG, B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - BauR 2000, 1175; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - NVwZ 1985, 747).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471; U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2020 - 1 ZB 19.1961
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 1 B 14.2319

    Baumreihen und Hecken sind selbst bei optischer Dominanz kein taugliches

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
  • BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 ZB 12.468

    Vorbescheid für Zweifamilienhaus am Ortsrand; Abgrenzung zwischen Außen- und

  • BVerwG, 04.01.1995 - 4 B 273.94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 2 A 1295/13

    Baubeseitigungsanordnung für zwei aneinander gebaute Holzschuppen auf dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 1 LA 41/14

    Einbeziehung von Hausgärten in den Innenbereich

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Bei der Ermittlung des Gebietscharakters bzw. bei der Beurteilung, von welchem prägenden Rahmen hinsichtlich des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB auszugehen ist, ist ein Bauvorhaben daher unbeachtlich, das als Gegenstand der Prüfung nicht zugleich Prüfungsmaßstab sein kann (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 31.3.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris Rn. 6; Külpmann, jurisPR-BVerwG 18/2019 Anm. 1).
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018, 1651; B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - BauR 2012, 1626; BayVGH, B.v. 13.5.2020 - 1 ZB 19.1663 - juris Rn. 4; B.v. 31.3.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris Rn. 5).

    Es ist Aufgabe der Bauleitplanung oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen und zu lenken (vgl. BVerwG, B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - BauR 2000, 1175; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - NVwZ 1985, 747; BayVGH, B.v. 31.3.2020 -1 ZB 19.1961 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 01.03.2022 - 9 ZB 21.85

    Abgrenzung von Außen- und Innenbereich

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 31.3.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris Rn. 5).

    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336 - juris Rn.19 f., jew. m.w.N.).

    Es genügt dabei, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das beantragte Vorhaben nicht versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Berufungsfall geschaffen würde (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.1997 - 4 B 11.97 - NVwZ 1997, 899; B.v. 2.9.1999 - 4 B 27.99 - BauR 2000, 1173; BayVGH, B.v. 31.3.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht